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Heimhilfeausbildung

Der Beruf der Heimhelferin / des Heimhelfers zählt zu den Sozialbetreuungsberufen (Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz – TSBBG LGBl. Nr. 9/2009 in Verbindung mit der Heimhilfe-Ausbildungsverordnung LGBl. Nr. 46/2009, sowie der Gesund-heits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung (GuK-BAV), BGBl. II Nr. 281/2006).
Die Tätigkeit von Heimhelfern und Heimhelferinnen umfasst die Unterstützung betreuungsbedürftiger Menschen bei der Haushaltsführung und bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, insbesondere in ihrer Wohnung oder in einer betreuten Wohneinheit oder Wohngemeinschaft. Betreuungsbedürftige Menschen sind Personen, die aufgrund ihres Alters, einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder schwieriger sozialer Umstände nicht in der Lage sind, sich selbst entsprechend zu versorgen.

Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 4 erforderliche persönliche (§ 12 TSBBG) und fachliche (§ 15 TSBBG) Eignung besitzen, sind berechtigt, die Berufsbezeichnung "Heimhelferin" bzw. "Heimhelfer" zu führen.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende fachlich qualifizierte Ausbildung anzubieten um Sie auf den verantwortungsvollen Berufsalltag, der hohe Anforderungen an Sie stellen wird, vorzubereiten.

Wir sehen die Tätigkeit der Heimhilfe als eine wichtige Aufgabe im Sozialbereich. Durch Ihren Einsatz tragen Sie zur Verbesserung der Pflegesituation entscheidend bei.

Wir sind bemüht das "Soziale Lernen" zu fördern, wobei Sie zu effektiver Kommunikation, größtmöglicher Eigenständigkeit, Selbstverantwortung und Toleranz angeleitet werden.

Ausbildungsziel

Ziele der Heimhilfeausbildung sind:

1. Die Befähigung zur Übernahme und Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die in das Berufsbild der Heimhilfe fallen.

2. Die Ausbildung dient der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Betreuung von Menschen aller Altersstufen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten sowie in der Unterstützung bei der Basisversor-gung.

3. Die theoretische und praktische Ausbildung hat darauf abzuzielen, dass die Heimhelferinnen und Heimhelfer Hilfestellung im hauswirtschaftlichen Bereich sowie bei bestimmten Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des täglichen Lebens (AEDL) im Sinne der Unterstützung von Eigenaktivitäten, der Hilfe zur Selbsthilfe und teilweisen Übernahme von Tätigkeiten bei der Basisversorgung einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln leisten können.

4. Die Ausbildung soll ferner im Sinne der Ganzheitlichkeit gewährleisten, dass Würde und Selbstständigkeit der betreuten Personen erhalten bleiben und gefördert werden.

5. Die Vermittlung einer geistigen Grundhaltung der Achtung vor dem Leben, der Würde und den Grundrechten jedes Menschen, ungeachtet der Nationalität, der ethischen Zugehörigkeit, der Religion, der Hautfarbe, des Alters, des Geschlechts, der Sprache, der politischen Einstellung und der sozialen Zugehörigkeit und eines verantwortungsbewussten, selbständigen und humanen Umgangs mit gesunden, behinderten, kranken und sterbenden Menschen.

6. Die Vermittlung von Kenntnissen, die für die Dokumentation im Rahmen der Heimhilfe erforderlich sind.

Berufsfelder

Der Beruf des Heimhelfers bzw. Heimhelferin darf ausschließlich im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer Einrichtung ausgeübt werden, deren Rechtsträger der Verantwortung dieses Berufes entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführt. Dies wären z. B.
- Einrichtungen zur Betreuung von pflegebedürftigen Menschen oder andere Einrichtungen, die Gesundheitsdienste und soziale Dienste anbieten
- Einrichtungen oder Gebietskörperschaften, die Hauskrankenpflege anbieten

Aufnahmevoraussetzungen

Persönliche Eigenschaften
- Bereitschaft, sich auf einen persönlichen Lern- und Entwicklungsprozess einzulassen
- Engagement und Teamgeist
- Kreativität und Organisationstalent
- Fähigkeit und Bereitschaft zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Arbeiten
- Belastbarkeit
- Einfühlungsvermögen

Gesetzliche Voraussetzungen
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Mindestens neun positiv abgeschlossene Schulstufen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder eine Staatsbürgerschaft einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Berücksichtigung finden auch Flüchtlinge gemäß BGBl. Nr. 55/55, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
- die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit
- Positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens

Die Bewerber werden schriftlich eingeladen. Über die endgültige Aufnahme
entscheidet die Aufnahmekommission. Das Ergebnis wird den Bewerbern
ausnahmslos schriftlich mitgeteilt.

Bewerbungsunterlagen

Folgende Unterlagen sind für eine erfolgreiche Bewerbung beizubringen:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- Bestätigung über die gesundheitliche Eignung und Impfblatt
- Strafregisterbescheinigung (Original nicht älter als 3 Monate zum Anmelde-datum)
- Schulabschlusszeugnisse
- Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- Lebenslauf
- Zwei Passfotos (auf der Rückseite mit Namen und Geburtsdatum versehen)
- Dienstzeugnisse

Ausbildung

Die Ausbildung in der Heimhilfe umfasst insgesamt 460 Stunden und wird berufsbegleitend über eine Dauer von maximal 6 Monaten angeboten. Die Ausbildung schließt mit einem Lehrgangszeugnis ab, das die Berechtigung zur Berufsausübung erteilt.

Ausbildungsinhalte
Die theoretische Ausbildung in der Heimhilfe umfasst 200 Unterrichtseinheiten und die praktische Ausbildung 200 Stunden.

Dauer der Ausbildung
Ausbildungsbeginn/Ende: 14.03.2022 bis 09.09.2022
Dauer: 6 Monate
Präsenzzeiten: siehe letzte Seite im PDF "Heimhilfe Informationen" zum Download
Unterrichtszeiten: 8.00 bis 17:00 Uhr

Ausbildungsort, Anmeldung
Medicubus
Gesundheits- und Krankenpflegeschule St. Johann
Brauweg 13, 6380 St. Johann in Tirol
Telefon: 05352/ 606/8780
E-Mail: gukps@khsj.at


Information und Beratung
Service Center: Frau Zlöbl Christine oder Frau Bettina Hoffmaier-Danzl
Tel. 05352/ 606/8780, E-Mail gukps@khsj.at


Finanzierungshilfen und Förderungen
Informationen über verschiedene Fördermöglichkeiten, zum Beispiel über die Teil-nahme an der Implacementstiftung Pflegestiftung Tirol der amg-tirol, sind bei den jeweiligen Regionalstellen des Arbeitsmarktservices erhältlich (www.amg-tirol.at). Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol: Anträge für Ausbildungsbeihilfe, Förde-rungen, Darlehen im Internet/ Download:
http://www.tirol.gv.at/themen/wirtschaft-undtourismus/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/ausbildungsbeihilfe/

Kosten
Die Ausbildungskosten inklusive Einschreibegebühr und Prüfungsgebühr betra-gen
€ 890,- pro Lehrgangsteilnehmer.