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Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege

Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Altersstufen, Familien und allen Bevölkerungsgruppen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie allen Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung sowie stationäre Versorgung). Handlungsleitend sind dabei ethische, rechtliche, interkulturelle, psychosoziale und systemische Perspektiven und Grundsätze.

Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse durch gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative sowie palliative Kompetenzen zur Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit zur Unterstützung des Heilungsprozesses, zur Linderung und Bewältigung von gesundheitlicher Beeinträchtigung sowie zur Aufrechterhaltung der höchstmöglichen Lebensqualität aus pflegerischer Sicht bei.
Im Rahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie führen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die ihnen von Ärzten übertragenen Maßnahmen und Tätigkeiten durch.

Kompetenzbereich

Der Kompetenzbereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst

1. Die pflegerischen Kernkompetenzen
2. Kompetenz bei Notfällen
3. Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie
4. Weiterverordnung von Medizinprodukten
5. Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam
6. Spezialisierungen

Unterrichtsfächer und Praktika

Unterrichtsfächer

Unterrichtsfach 1. Abj./Std. 2. Abj./Std. 3.Abj./Std.
Berufsethik und Berufskunde 40 20 20
Grundlagen der Pflege-wissenschaft und Pflege-forschung 40 20 20
Gesundheits- und Krankenpflege 240 130 130
Pflege von alten Menschen 30 20 -
Palliativpflege 20 20 20
Hauskrankenpflege - 20 20
Hygiene und Infektionslehre 60 - -
Ernährung, Kranken- und Diätkost 30 - -
Biologie, Anatomie, Physiologie 100 - -
Allgemeine und spezielle Pathologie, Diagnose und Therapie einschließlich komplementär-medizinischer Methoden 120 130 110
Gerontologie, Geriatrie und Gerontopsychiatrie - 30 -
Pharmakologie 20 20 -
Erste Hilfe, Katastrophen- und Strahlenschutz 30 - 10
Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung im Rahmen der Pflege, Arbeitsmedizin 20 - 20
Berufsspezifische Ergonomie und Körperarbeit 40 30 20
Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene 50 20 20
Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining 40 40 40
Strukturen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, Organisationslehre 10 - 20
Elektronische Datenverarbeitung, fachspezifische Informatik, Statistik und Dokumentation 20 20 -
Berufsspezifische Rechtsgrundlagen 20 20 -
Fachspezifisches Englisch 40 20 20

Praktika

Praktika Stunden
Akutpflege im operativen Fachbereich (z. B. Chirurgie, Urologie) 600
Akutpflege im konservativen Fachbereich (z. B. Neurologie, Interne) 600
Langzeit / rehabilitative Pflege (z.B. Altenwohnheim, Rehabilitationseinrichtung) 400
Extramurale Pflege, Betreuung und Beratung (z. B. Lebenshilfe, Hauskrankenpflege) 160
Wahlpraktikum nach Wunsch des Schülers 200
Praktikum nach Wahl der Schule 360
Diplompraktikum 160

Information zum Aufnahmeverfahren

Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege

Anmeldefrist: 29.04.2022
Aufnahmeprüfung: 05.05.2022
Aufnahmegespräche: nach Terminvereinbarung

Senden Sie bitte die vorgegebenen Bewerbungsunterlagen und das ausgefüllte Anmeldeformular innerhalb der Anmeldefrist an die Gesundheits- und Krankenpflegeschule St. Johann, Brauweg 13, 6380 St. Johann in Tirol

Die Gebühr für die Teilnahme am Test beträgt € 26,--.

IBAN: AT39 2050 5001 0000 4977 / BIC: SPKIAT2KXXX / Gemeindeverband BKH St. Johann in Tirol

Sind die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig oder erfolgte keine Einzahlung, so ist eine Teilnahme am Test leider nicht möglich.

Nach dem schriftlichen Aufnahmetest werden Sie zum Aufnahmegespräch eingeladen. Der Aufnahmetest und das Gespräch sind gleichwertig. Danach entscheidet die Aufnahmekommission über die Aufnahme.

Die Entscheidung erfolgt Ende Juni 2022. Die Mitteilung über die Entscheidung der Aufnahmekommission erfolgt schriftlich, es werden keine telefonischen Auskünfte gegeben.
Bei einer Absage ihrerseits, nach positivem Aufnahmebescheid sind € 37,-- für Verwaltungsaufwand zu bezahlen.

Erfolgt die Abmeldung innerhalb von 3 Wochen vor Ausbildungsbeginn sind € 73,--Verwaltungsaufwand zu entrichten.

Möglichkeit zur verkürzten Ausbildung

Verkürzte Ausbildung (Einstieg in das 2. Ausbildungsjahr) zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

Voraussetzungen:
- Berufsberechtigung zur Pflegeassistenz
- Mind. 2 Jahre Berufspraxis als Vollbeschäftigte*r
- Anmeldeschluss: 31.05.2022
- Ausbildungsstart: 03.10.2022

Gesetzliche Voraussetzung für eine Aufnahme:

- Vollendetes 17. Lebensjahr
- 10 positiv abgeschlossene Schulstufen oder
- 9 positiv abgeschlossene Schulstufen und eine 3-jährige Lehre

Ausbildung in Theorie und Praxis

Alle drei Ausbildungsjahre werden in Blockform unterrichtet. Der Unterricht ist themenzentriert und fächerübergreifend.
Während der Ausbildung finden laufend schriftliche und mündliche Prüfungen statt. Im dritten Ausbildungsjahr ist eine Fachbereichsarbeit zu erstellen und eine praktische sowie mündliche Diplomprüfung abzulegen.

Die praktische Ausbildung erfolgt auf den Stationen des Bezirkskrankenhauses St. Johann und in externen Praktikumstellen (Wohnheime, Sozialsprengel, etc.).

FERIEN: 8 Wochen
Die Ferienzeiten werden von der Schule festgelegt.

SCHULBÜCHER: Die Kosten für Bücher und Skripten belaufen sich auf ca. € 700,--für die gesamte Ausbildung.

EXKURSIONEN: Die Kosten für Exkursionen betragen ca. € 500,--

LEISTUNGEN VOM RECHTSTRÄGER (01.01.2021)

Taschengeld:
1. Abj.: brutto € 250,18
2. Abj.: brutto € 352,21
3. Abj.: brutto € 537,60

Beihilfen: Die Schüler können um Beihilfe beim Amt der Tiroler Landesregierung (Arbeitsmarktförderung, ab 1.7.2015 nur mehr online möglich) ansuchen. Unter 27. Jahren kann um Kinderbeihilfe angesucht werden (Männer bis zum 27. LJ, Frauen bis zum 26. LJ)

BERUFSKLEIDUNG: Wird vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt.

VERPFLEGUNG: Das Mittagessen ist zum Schülertarif im Bezirkskrankenhaus möglich (derzeit ca. € 1,70).

SOZIALVERSICHERUNG: Die Schüler sind während der gesamten Ausbildungszeit unfall-, pensions- und kranken versichert.

PERSONALWOHNHAUS: Es steht eine begrenzte Zahl an Unterkünften für Schüler zur Verfügung.
Monatliche Kosten für eine Unterkunft: derzeit
ca. € 105,-

weitere Ausbildungsmöglichkeiten