Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Altersstufen, Familien und allen Bevölkerungsgruppen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie allen Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung sowie stationäre Versorgung). Handlungsleitend sind dabei ethische, rechtliche, interkulturelle, psychosoziale und systemische Perspektiven und Grundsätze.
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse durch gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative sowie palliative Kompetenzen zur Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit zur Unterstützung des Heilungsprozesses, zur Linderung und Bewältigung von gesundheitlicher Beeinträchtigung sowie zur Aufrechterhaltung der höchstmöglichen Lebensqualität aus pflegerischer Sicht bei.
Im Rahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie führen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die ihnen von Ärzten übertragenen Maßnahmen und Tätigkeiten durch.
Der Kompetenzbereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst
1. Die pflegerischen Kernkompetenzen
2. Kompetenz bei Notfällen
3. Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie
4. Weiterverordnung von Medizinprodukten
5. Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam
6. Spezialisierungen
Unterrichtsfach | 1. Abj./Std. | 2. Abj./Std. | 3.Abj./Std. |
Berufsethik und Berufskunde | 40 | 20 | 20 |
Grundlagen der Pflege-wissenschaft und Pflege-forschung | 40 | 20 | 20 |
Gesundheits- und Krankenpflege | 240 | 130 | 130 |
Pflege von alten Menschen | 30 | 20 | - |
Palliativpflege | 20 | 20 | 20 |
Hauskrankenpflege | - | 20 | 20 |
Hygiene und Infektionslehre | 60 | - | - |
Ernährung, Kranken- und Diätkost | 30 | - | - |
Biologie, Anatomie, Physiologie | 100 | - | - |
Allgemeine und spezielle Pathologie, Diagnose und Therapie einschließlich komplementär-medizinischer Methoden | 120 | 130 | 110 |
Gerontologie, Geriatrie und Gerontopsychiatrie | - | 30 | - |
Pharmakologie | 20 | 20 | - |
Erste Hilfe, Katastrophen- und Strahlenschutz | 30 | - | 10 |
Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung im Rahmen der Pflege, Arbeitsmedizin | 20 | - | 20 |
Berufsspezifische Ergonomie und Körperarbeit | 40 | 30 | 20 |
Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene | 50 | 20 | 20 |
Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining | 40 | 40 | 40 |
Strukturen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, Organisationslehre | 10 | - | 20 |
Elektronische Datenverarbeitung, fachspezifische Informatik, Statistik und Dokumentation | 20 | 20 | - |
Berufsspezifische Rechtsgrundlagen | 20 | 20 | - |
Fachspezifisches Englisch | 40 | 20 | 20 |
Praktika | Stunden |
Akutpflege im operativen Fachbereich (z. B. Chirurgie, Urologie) | 600 |
Akutpflege im konservativen Fachbereich (z. B. Neurologie, Interne) | 600 |
Langzeit / rehabilitative Pflege (z.B. Altenwohnheim, Rehabilitationseinrichtung) | 400 |
Extramurale Pflege, Betreuung und Beratung (z. B. Lebenshilfe, Hauskrankenpflege) | 160 |
Wahlpraktikum nach Wunsch des Schülers | 200 |
Praktikum nach Wahl der Schule | 360 |
Diplompraktikum | 160 |
Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege
Anmeldefrist: 29.04.2022
Aufnahmeprüfung: 05.05.2022
Aufnahmegespräche: nach Terminvereinbarung
Senden Sie bitte die vorgegebenen Bewerbungsunterlagen und das ausgefüllte Anmeldeformular innerhalb der Anmeldefrist an die Gesundheits- und Krankenpflegeschule St. Johann, Brauweg 13, 6380 St. Johann in Tirol
Die Gebühr für die Teilnahme am Test beträgt € 26,--.
IBAN: AT39 2050 5001 0000 4977 / BIC: SPKIAT2KXXX / Gemeindeverband BKH St. Johann in Tirol
Sind die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig oder erfolgte keine Einzahlung, so ist eine Teilnahme am Test leider nicht möglich.
Nach dem schriftlichen Aufnahmetest werden Sie zum Aufnahmegespräch eingeladen. Der Aufnahmetest und das Gespräch sind gleichwertig. Danach entscheidet die Aufnahmekommission über die Aufnahme.
Die Entscheidung erfolgt Ende Juni 2022. Die Mitteilung über die Entscheidung der Aufnahmekommission erfolgt schriftlich, es werden keine telefonischen Auskünfte gegeben.
Bei einer Absage ihrerseits, nach positivem Aufnahmebescheid sind € 37,-- für Verwaltungsaufwand zu bezahlen.
Erfolgt die Abmeldung innerhalb von 3 Wochen vor Ausbildungsbeginn sind € 73,--Verwaltungsaufwand zu entrichten.
Verkürzte Ausbildung (Einstieg in das 2. Ausbildungsjahr) zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
Voraussetzungen:
- Berufsberechtigung zur Pflegeassistenz
- Mind. 2 Jahre Berufspraxis als Vollbeschäftigte*r
- Anmeldeschluss: 31.05.2022
- Ausbildungsstart: 03.10.2022
- Vollendetes 17. Lebensjahr
- 10 positiv abgeschlossene Schulstufen oder
- 9 positiv abgeschlossene Schulstufen und eine 3-jährige Lehre
Alle drei Ausbildungsjahre werden in Blockform unterrichtet. Der Unterricht ist themenzentriert und fächerübergreifend.
Während der Ausbildung finden laufend schriftliche und mündliche Prüfungen statt. Im dritten Ausbildungsjahr ist eine Fachbereichsarbeit zu erstellen und eine praktische sowie mündliche Diplomprüfung abzulegen.
Die praktische Ausbildung erfolgt auf den Stationen des Bezirkskrankenhauses St. Johann und in externen Praktikumstellen (Wohnheime, Sozialsprengel, etc.).
FERIEN: 8 Wochen
Die Ferienzeiten werden von der Schule festgelegt.
SCHULBÜCHER: Die Kosten für Bücher und Skripten belaufen sich auf ca. € 700,--für die gesamte Ausbildung.
EXKURSIONEN: Die Kosten für Exkursionen betragen ca. € 500,--
LEISTUNGEN VOM RECHTSTRÄGER (01.01.2021)
Taschengeld:
1. Abj.: brutto € 250,18
2. Abj.: brutto € 352,21
3. Abj.: brutto € 537,60
Beihilfen: Die Schüler können um Beihilfe beim Amt der Tiroler Landesregierung (Arbeitsmarktförderung, ab 1.7.2015 nur mehr online möglich) ansuchen. Unter 27. Jahren kann um Kinderbeihilfe angesucht werden (Männer bis zum 27. LJ, Frauen bis zum 26. LJ)
BERUFSKLEIDUNG: Wird vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt.
VERPFLEGUNG: Das Mittagessen ist zum Schülertarif im Bezirkskrankenhaus möglich (derzeit ca. € 1,70).
SOZIALVERSICHERUNG: Die Schüler sind während der gesamten Ausbildungszeit unfall-, pensions- und kranken versichert.
PERSONALWOHNHAUS: Es steht eine begrenzte Zahl an Unterkünften für Schüler zur Verfügung.
Monatliche Kosten für eine Unterkunft: derzeit
ca. € 105,-